Hallo Freunde, gestern war es mal wieder soweit. Ein lautes Klopfen gegen die Wand deutete an, dass meine Nachbarn sich gestört fühlen. Ich wohne in einem hellhörigen Doppelhaus und spiele schon in dem Zimmer, das der Mittelwand am entferntesten liegt und das auch noch mit Schalldämpfung. Da ich aus diesem Forum weiß, dass das Üben auch an Sonntagen mit Einschränkungen erlaubt ist und ich schon betont leise übe, werde ich auch am nächsten Sonntag wieder üben. Ich vermute aber, irgend wann wird die Polizei vor der Tür stehen. Ich es wäre schön, wenn ich dann aus dem BGH-Urteil von 1998 zitieren könnte, das das Recht auf Musizieren auch am Sonntag regelt. Kennt jemand den genauen Inhalt. Urteile von untergeordneten Gerichten helfen nicht wirklich weiter. Besten Dank Prislop
ich bin einfach so froh, dass ich mir um solche probleme keine gedanken machen muss...wenn ich lust hab, spiel ich auch um 4 in der früh...was die tröte hergibt... vielleicht liegts einfach daran, dass die ösis einfach besser häuser bauen können...
Die hellhörige Doppelhaushälfte ist mein Eigentum. Eine Hausordnung gibt es nicht. Das einzige, was mir drohen kann ist eine Anzeige wegen ruhestörenden Lärms. Aber wie gesagt, ich spiele schon mit Schalldämpfung und dann noch leise. Hier wird das Haar in der Suppe gesucht. Dennoch möchte ich vorbereitet sein, wenn einmal die Polizei auf der Matte steht. Gruß Prislop
Link 1 Link 2 Ich denke in beiden vorallem in dem zweiten wirste fündig um genugen Argumente und Gesetze parat zu haben wenn Blau-Silber(Grün- Weiß fand ich schöner) kommt. Zitat Grüße Bostonsax
schon mal versucht mit dem Nachbarn die Angelegenheit bei einer Tasse Bier oder Wein zu besprechen? Und wenn das nichts hilft, hast Du eine Rechtschutzversicherung mit Nachbarschafts- und Eigentumsrecht? Nicht wer Recht hat bekommt Recht, sondern wer den besseren Anwalt sich leisten kann. Cheers Mo