Saxophon gestohlen! Bitte um Mithilfe

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von romy_selmer_markVII, 26.August.2013.

  1. saxhornet

    saxhornet Experte

    Kaufvertrag mit Seriennummer ist gut oder Foto von deinem Gesicht neben der Seriennummer. Am besten aber gleich Horn zum Notar bringe. :-D

    Lg Saxhornet
     
  2. Gast

    Gast Guest

    @Dreas

    Klar...Du könntest die Seriennummer bei der Bandprobe vom Horn Deines Nachbarn abgeschrieben haben. 100 % sicher ist die Kenntnis der Nummer also nicht.

    Aber die Wahrscheinlichkeit, dass jemand zufällig die Seriennummer einer anderen Hupe kennt und diese dann ausgerechnet noch geklaut wird, ist doch verschwindend gering.

    Wenn also jemand käme und die Seriennummer einer geklauten Hupe weiss, dann würde ich schonmal zu 99,9 % davon ausgehen, dass dieses auch der eigentliche Besitzer ist....erst Recht, wenn er mir auch noch andere Details beschreiben kann.

    LG

    CBP
     
  3. saxhornet

    saxhornet Experte

    Das funktioniert am besten aber mit einem falschen Pass bzw. einem aus dem Ausland. Der Laden ist jetzt immer super vorsichtig und achtet beim Kauf jetzt mehr da drauf. Allerdings wäre diese Masche so schnell bekannt, speziell wenn es mit dem gleichen Horn gemacht wird, daß es da schnell zu Ermittlungen kommen würde wegen schweren Betrugs.

    Lg Saxhornet

    Lg Saxhornet
     
  4. Gast

    Gast Guest

    @Claus

    Jaaaa .... an krimineller Phantasie mangelt es mir nicht heheeee ....
    aber sowas auch in die Tat umzusetzen ist ja doch schon was anderes.
    Ist ja ne üble Schweinerei sowas !!

    @ Saxhornet
    Das kann ich mir allerdings denken, dass der Laden da nun sehr viel vorsichtiger geworden ist.
    Ich fürchte der Laden hat den Schaden noch nichtmal von der Versicherung ersetzt bekommen - oder ?

    Die würden so einen Ankauf von privat ohne Feststellen der Identität des Verkäufers wahrscheinlich als selbstverschuldet fahrlässig einstufen, könnte ich mir zumindest denken....

    CBP
     
  5. saxhornet

    saxhornet Experte

    Ja, genau so ist es. Teuere Erfahrung.

    Lg Saxhornet
     
  6. Gast

    Gast Guest

    da mach ich doch mal weiter,

    ich schließe eine musikinstrumentenversicherung ab undn gebe eine nummer an, eventuell sogar eine NIE vergebene und melde die tröte als gestohlen.

    kaufe mir vorher einen LEEREN koffer und ziehe noch ne schau an der bushalte ab, wo ich es dann hab stehen lassen (wäre versichert!!)

    dann kassiere ich, das horn hat es NIE gegeben!
     
  7. Otfried

    Otfried Gehört zum Inventar

    Moin nimo,

    du kannst versichert sein, dass die Versicherung dir zwar die monatlichen Raten der Versicherung gerne in Rechnung stellt, im Schadensfall aber dann einen Nachweis haben möchte, dass du das Teil besessen hast. (Darüber denke ich nämlich gerade auch nach, denn für meine alten Kannen kann ich keinen Nachweis mehr auftreiben)

    Gruß,
    Otfried
     
  8. Gelöschtes Mitglied 7743

    Gelöschtes Mitglied 7743 Guest

    Wie ist es denn mit dem Saxdoc. Notiert der denn nicht die Nummern bei der Reparatur und ordnet sie dem Kunden zu. Der könnte im Bedarfsfall dann bezeugen, dass das Sax mit der Marke AB Seriennummer 123 einmal mir gehörte.

    Lg,
    BCJ
     
  9. Gast

    Gast Guest

    foto mit horn,

    ist zwar kein beweis (des eigentums)aber....


    wenn ich 100 hörner habe und die in meinem haushalt verwahre UND sie wertmässig in meiner haushaltsversicherung berücksichtigt habe!! ( einbruch-diebstahl) was muss ich denn da erbringen?

    ...und wenn ich mal eins ausser haus mitnehme und es wird gestohlen - funktioniert da die sogenannte aussenversicherung?
     
  10. 47tmb

    47tmb Gehört zum Inventar

    @ Claus

    Mit "krimineller Phantasie" Szenarien durchzuspielen ist ein sinnvoller weg, Methoden zu entwickeln sich eben davor zu schützen.

    Cheerio
    tmb
     
  11. Gast

    Gast Guest

    @BCJ

    Ein schlauer Saxdoc sollte sich durchaus die Nummern der von ihm verbastelten Instrumente notieren. ( Sollte man bereits auf den Auftragszettel schreiben ! )
    Ich habe nämlich mal einen Fall gehabt, wo ein Kunde nach ein paar Wochen mit seiner Hupe wieder im Laden stand und sich darüber beschwerte, dass das Teil trotz Überholung nicht spiele ... wir das Ding jetzt aber bitteschön mal RICHTIG fit machen sollten....

    Der Trick dabei war, dass der Mann zwei Baugleiche Hupen besass...und nun die zweite umsonst repariert haben wollte. Anhand der notierten Seriennummer, war ihm der Betrugsversuch recht leicht nachzuweisen.
    Ansonsten hätten wir ziemlich doof dagestanden...und ihm das Ding wohl oder über reparieren müssen. Man kann ja ohne Beweis schlecht nem Kunden nachsagen, dass er einen über den Tisch ziehen will....auch wenn man ganz klar merkt, dass da irgendwas nicht stimmt.

    LG

    CBP
     
  12. 47tmb

    47tmb Gehört zum Inventar

    Schau' in die AGB Deiner(!) HR-Versicherung.
    In der Regel steht da ,wenn, etwas unter "Ausschlüsse" oder der Fall ist evtl sogar explizit eingeschlaossen.

    Cheerio
    tmb
     
  13. Gast

    Gast Guest

    sorry 47,

    darum geht es nicht , das ist von vertrag zu vertrag verschieden ja nach AGB.

    gehen wir davon aus, dass es existiert und die beweislage ......
     
  14. Gelöschtes Mitglied 7743

    Gelöschtes Mitglied 7743 Guest

    @CPB

    Ich kam nur drauf, weil ich mir auch schon Gedanken gemacht hatte, was passiert, wenn mein Sax mal gestohlen werden sollte. Ich weiss, dass mein Saxdoc die Seriennummern meiner Saxophone im Computer hat und war dann schon etwas beruhigter, was die Beweislast in einem so ärgerlichen Fall, wie dem, der diesem Thread zu Grunde liegt, angeht.

    Lg,
    BCJ
     
  15. Gast

    Gast Guest

    @ BCJ

    na und, was beweist das? nummer beim doc im pc.

    hast die tröte kaputt gemacht und reparieren lassen, bevor du das teil ZURÜCKGIBST.

     
  16. 47tmb

    47tmb Gehört zum Inventar

    Ja eben.
    So hatte ich Deine Einlassung interpretiert :).

    Aber wie Du jetzt ja konkretisiert hast, hattest Du ja eine andere Intention.

    Cheerio
    tmb
     
  17. Gelöschtes Mitglied 7743

    Gelöschtes Mitglied 7743 Guest

    1. Der Saxdoc kann somit eine Quelle für die Seriennummer des Saxophons für diejenigen sein, die sie sich nicht notiert haben.

    2. Wenn mein Gerät über Jahre beim Saxdoc überholt worden oder vielleicht dort sogar gekauft worden ist, dann ist es schon ziemlich plausibel, dass ich der Eigentümer oder zumindest rechtmäßiger Besitzer bin. Und wenn es dann bei einem Stadtteilfest plötzlich im Besitz von jemand Anderem ist, (hoffentlich) ein Grund für die Polizei es zu beschlagnahmen.

    BCJ
     
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