Umsatzsteuerpflicht für qualifizierten Musikunterricht

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Woliko, 6.September.2024.

  1. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Meiner — unmaßgeblichen — Meinung nach sollte für rechtskräftige Bescheide in jedem Fall Bestandsschutz gelten, es sei denn, der Bescheid wäre auf der Grundlage einer falschen Angabe ergangen und die Befreiung wird (meist nicht ohne Anlass) geprüft. Ausgang offen.

    Vorläufige Bescheide ergehen normalerweise nur, wenn eine richterliche Grundsatzentscheidung zu einem Thema anhängig ist. Das steht dann aber in den Erläuterungen.

    Was passieren könnte: für zukünftige Steuerjahre könnte die zuständige Stelle auf die Idee kommen, einen Befreiungsbescheid für Unterricht zu prüfen und, wenn die Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen, einen neuen, dann negativen Bescheid zu erlassen.

    Die Kleinunternehmerregelung bleibt davon unberührt (egal ob auf deutscher oder europäischer Grundlage).

    Ansonsten ist es wohl in der Praxis so, dass die Auslegung „Kunst mit Häppchen“ = 7% und „Häppchen mit Kunst“ = Unterhaltung = 19% im Auge des zuständigen Mitarbeiters im FA liegen dürfte. Alles darüber hinaus ist Diskussion bis hin zum Rechtsstreit.
     
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  2. Argonrockt

    Argonrockt Ist fast schon zuhause hier

     
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  3. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    „ich habe z.B beim Kauf eines Wohnmobils als Musikerfahrzeug vorher das "go" geholt“

    Also, @Argonrockt , das mit dem Zitieren üben wir noch mal…

    Die Sache mit dem Wohnmobil habe ich auch schon durch. 200+ Nächte im Hotel pro Jahr machen wenig Freude.

    Mein FA in Schleswig-Holstein (mit denen ich eigentlich ganz vernünftige Abstimmungen finden konnte) hatte aber eine sehr eindeutige Lesart:
    Als reines Firmenfahrzeug wird ein Wohnmobil für meine Tätigkeit nicht anerkannt.
    Bei gemischter Nutzung privat/geschäftlich kann ich die gefahrenen Kilometer mit 0,30€ ansetzen, wenn ich ein Fahrtenbuch führe.

    Das ist natürlich völlig absurd aber Stand der Auslegung 2020 (also mitten in Corona, wo ich erst recht keine Lust auf Hotels hatte).
     
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  4. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    . . . ich hatte mal etwas emailverkehr plus Telefonate mit einem Steuerbeamten über die Höhe des Umsatzsteuersatz. Das Resultat war, das Konzerte (zwecks Kulturförderung durch den Staat) mit 7% besteuert werden, andere musikalische Tätigkeiten, zB Hintergrundbeschallung mit 19%. Das habe ich schriftlich (als Brief, nicht als email). Allerdings sah sich besagter Beamter nicht in der Lage, dies verbindlich zu garantieren, dazu hätte es ein kostenpflichtiges Gutachten gebraucht. Jedenfalls gibt es dazu einen klar formulierten Gesetzestext.

    Konzerte nun sind per Definition Veranstaltungen, bei denen das Hören der Musik der Hauptzweck ist, was zB. bei Firmenveranstaltungen mit Livemusik nicht gegeben ist. Die Unterscheidung dabei in U- oder E-Musik, Kreativ/Kunst oder nicht war früher gegeben, ist mittlerweile irrelevant.

    Die Verwirrung kommt daher, das die Finanzämter dies unterschiedlich handhaben, zT auch irrige Meinungen vertreten (sinngemäßes Zitat zB. in einem Telefonat seitens eines Beamten "Musik hat doch immer 7%") usw.
     
  5. Argonrockt

    Argonrockt Ist fast schon zuhause hier

    Ja - hast ja recht - mit dem zitieren auf dem Handy war nicht so toll...

    Natürlich bekommst du nur einen LKW zu 100% als Firmenfahrzeug beim FA durch, und auch da Vorsicht! - für manche FA ist dann nicht nur die Zulassung als LKW sondern auch das Vorhandensein einer TRENNWAND maßgeblich. Ich benutze so einen geschlossenen Kastenwagen mit Trennwand und LKW Zulassung als Technikfahrzeug.

    Beim Wohnmobil kannst du nur zwischen Fahrtenbuch und 1% Regel wählen, hier ist natürlich Fahrtenbuch immer die erste Wahl!
     
  6. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Nein, bei meinem FA kannst du nicht wählen.
    Das Wohnmobil ist ein Freizeitfahrzeug und kann bestenfalls per Kilometerpauschale angesetzt werden, wenn auch nur eine private Nacht oder ein privater Kilometer stattfindet.

    Eine gemischte Nutzung mit Fahrtenbuch oder 1% wurde mir nicht gestattet.

    Einziger „Ausweg“: ein Wohnmobil, das als Büro umgebaut ist, in dem man auch schlafen kann und das ausschließlich geschäftlich genutzt wird. Bei bummelig 60k Netto-Anschaffung für das kleinste Kastenwägelchen keine Option.

    Genau da sind wir beim Kernproblem, das viele Selbständige irre macht: Wenn es ums Zahlen geht, ist es allzu häufig eine Lotterie in der man als Depp staunend dasteht, was andernorts (angeblich) problemlos durchgeht.
    Die Beträge, um die es im einzelnen geht, sind meist zu klein, als dass sich eine Streiterei wirklich auszahlt. In der Summe läppert sich da aber bei Steuer und Sozialversicherung einiges zusammen.

    BTW: von LKW hatte ich gar nichts geschrieben.
     
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  7. altoSaxo

    altoSaxo Strebt nach Höherem

    Das Finanzamt kann die Bescheinigung der Kulturbehörde nicht ändern und ist an den Inhalt gebunden.

    Bei den Umsatzsteuererklärungen handelt es sich um sogenannte Steueranmeldungen, die Steuerfestsetzungen durch Steuerbescheid gleichstehen, aber bis zu Verjährung jederzeit durch das Finanzamt oder auf Antrag des Unternehmers geändert werden können (solange der Vorbehalt der Nachprüfung nicht aufgehoben wird).

    Das sollte man unterscheiden.
     
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  8. Argonrockt

    Argonrockt Ist fast schon zuhause hier

    ...hatte seinerzeit u.a. mit "Sekundenschlaf" und allgemeinen Fahrlogistikproblemen argumentiert, da das Fahrzeug schon länger in den Privaten Besitz gewechselt hat, nutze ich es derzeit tatsächlich in Ausnahmefällen mit Begründung mit der 30cent Regel. Bei der nächsten Anschaffung werden wir dann sehen was mit die netten Damen und Herren beim FA sagen.
    Es scheint aber tatsächlich von FA zu FA völlig eigenständige Auslegungen zu geben....

    Sollte beim nächsten WOMO eine andere Argumentation erfolgen wird es halt ein California mit KFZ Zulassung...
     
  9. Rick

    Rick Experte

    Glückwunsch, @Argonrockt , da scheinst Du ja hohe Umsätze zu haben!
    Bei solchen Ausgaben scheint sich der Vorsteuerabzug tatsächlich zu lohnen.

    Allerdings habe ich noch immer nicht verstanden, wo der Vorzug für den landläufigen Instrumentallehrer liegen soll.

    Nehmen wir meine Gemahlin:
    Sie ist Klavierlehrerin mit Arbeitszimmer in der gemeinsamen Mietwohnung.
    Sie unterrichtet also zuhause, damit entfallen Fahrtkosten und die Wohnungsmiete enthält keine Umsatzsteuer. Sie lässt einmal pro Jahr ihren Flügel stimmen, mehr Kosten verursacht das längst steuerlich abgeschriebene Instrument nicht.
    Die einzigen sonstigen Anschaffungen sind gelegentliche Notenkäufe für weniger als € 100,- im Jahr.
    Was wäre also ihr großer Nutzen? :-?
     
  10. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Ich habe (wider mein besseres Wissen) immer 7% veranschlagt, auch bei den lausigsten Werbeveranstaltungen, von denen ich in den 20 Jahren als hauptamtlicher Schotte verdammt viele hatte. Hat durchgehend geklappt. Ich war halt Musiker - das reichte für die Einordnung.

    Soviel zur Ahnung der FA-Leute von den Bedingungen bei Nischenberufen.
     
  11. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Keiner. Behauptet auch niemand.

    CzG

    Dreas
     
  12. Argonrockt

    Argonrockt Ist fast schon zuhause hier

    Da macht ihr alles richtig - es funktioniert nur wenn man tatsächlich Kosten für Fuhrpark, Technik, Instrumente, Internet..... hat.
     
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  13. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Ein Steuerbescheid wird wohl anders betrachtet als ein Bescheid zur Befreiung von Ust..
     
    Gerrie gefällt das.
  14. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Das Problem ist, daß der Nachweis, daß auf ein Studium vorbereitet wird nicht machbar ist in vielen Fällen. Bis ein Schüler soweit ist, daß er darüber nachdenken kann, sind schon viele viele Unterrichtsstunden ins Land gegangen. Was ist wenn dann kurzfristig sich ein Schüler umentscheidet und jetzt doch nicht Musik studieren will? Das ganze wirkt nicht als wenn es gut laufen wird.

    Die hilft dir halt nur nicht wenn dann das Finanzamt Unterricht und Auftritte beim Umsatz zusammen schmeisst und du die Rechnung für die Band stellst.

    Ja das trifft es schon. Und ja, da kann man schnell Prozesse führen, wir waren da kurz davor und es hat viel Zeit und Geld gekostet sich da mit einem blauen Auge noch rauszuwinden. Immerhin weiss ich über Ust. bei Musikern jetzt dadurch mehr als viele Kollegen aber den Ärger brauch ich nie wieder das hätte finanziell ganz ganz übel ausgehen können.
     
  15. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Tut mir leid aber beim Finanzamt kannst du genauso Pech haben und bekommst falsche Infos bzw. hast Leute zu sitzen, die auch mal gar keine Ahnung haben. Das hatte ich jetzt schon ein paar Mal und ich weiss warum ich mittlerweile lieber zu einem extrem guten und harten Steuerberater gehe.
    Aussagen von Finanzämtern sind nicht rechtsverbindlich, somit ist alles was sie dir mitteilen nicht viel wert, denn du kannst dich auf deren Aussagen nicht berufen wenn es hart auf hart kommt. Wenn du es rechtsverbindlich haben willst musst du das beantragen und das kostet richtig Geld denn es ist immer ein bestimmter Prozentsatz des Wertes um den es geht und der veranschlagt wird. Das Thema habe ich auch schon durch und hinter mir. Ich hatte auch schon mit mehreren Finanzämtern zu tun..............
    Und klar kannst du immer mit Steuerberatern und Steuerfachanwälten Pech haben, genauso wie mit Finanzamtsmitarbeitern, auch da weiss nicht jeder Bescheid oder gibt dir die richtige Antwort. Ich habe schon erlebt wie bei einer Ust-Prüfung die Prüfer vom Finanzamt total falsche Aussagen gemacht haben und die Rechtslage nicht richtig kannten, wurde dann später peinlich als sie es eingestehen mussten, nachdem unser Steuerberater sie auseinandergenommen hat und die Beurteilung und der Bescheid zurückgezogen wurden.

    Ich schrieb nirgends von Trennung von E- und U-Musik. Das ist auch vollkommen unerheblich für die Beurteilung ob 7% oder 19%. Auch der künstlerische Inhalt und ob das kreativ oder interaktiv ist, interessiert null bei der Beurteilung, ausser deine Leute vom Finanzamt interpretieren die Gesetze extrem frei.........
    Bei der Beurteilung ob 7% oder 19% geht es nur darum in welchem Rahmen das Konzert stattfindet und ob das Konzert im Vordergrund steht oder nicht. Machst du ein Konzert in einem grossen Konzertsaal sind es 7%, machst du es im Restaurant oder Hotel sieht es schon anders aus, denn dann müssen 19% berechnet werden.
    Das mit den künstlerischen Dingen höre ich immer nur von den Steuerberatern, die sich mit der Materie nicht auskennen, wenn das dein Finanzamt akzeptiert, gratuliere ich zu dem Finanzamt, die meinen es dann gut mir dir und du hast damit einen Sechser im Lotto.
    Ich durfte die andere Seite der Medaille erleben...................
     
  16. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Woher weisst du das?
     
  17. altoSaxo

    altoSaxo Strebt nach Höherem

    Das Finanzamt ist schlicht nicht zuständig, sondern die Kultusbehörde.
     
  18. Argonrockt

    Argonrockt Ist fast schon zuhause hier

    Wir halten fest:
    - es gibt (kann)keine verlässlichen Aussagen vom Finanzamt und Steuerberatern geben
    - Jedes Finanzamt kann eigentlich sein eigenes Süppchen kochen
    - Die von einer Bezirksregierung ausgestellte Befreiung hat rein gar nichts mit dem Finanzamt zu tun - hier dürfte es auch eine Klagewelle vor dem Verwaltungsgericht Gericht geben.
     
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  19. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Dir ist schon klar, daß die gesamte Diskussion hier darum ging, daß es eine Neuregelung geben soll, die dafür sorgt, daß die Kultusbehörde für die Vergabe von Befreiungen nicht mehr zuständig ist, sondern zukünftig das Finanzamt? Deswegen regen sich die Musiklehrer da ja auf, weil den Finanzämtern dafür die Kompetenz fehlt.
     
  20. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Ja, leider, jeder erzählt da was anderes. Wenn du dann Betroffener mit entsprechendem Problem bist, wird das teuer, frustrierend und selbst wenn du bei zig Leuten warst und mit Vielen gesprochen hast (auch Finanzämtern) bist du kaum schlauer als vorher, weil nichts sicher und verbindlich ist.

    Eindeutig. Manchmal ist es wie entsprechende Gesetze ausgelegt werden im jeweiligen Bundesland aber oft legt jedes Finanzamt es anders aus und teilweise hängt es davon ab wie gut oder manchmal auch einfach nur wie nett ein Finanzamtmitarbeiter ist (ich hatte da schon beide Seiten). Wer das Glück eines netten und zuvorkommenden Finanzamts hat, sollte nie in die Verlegenheit kommen wechseln zu müssen (z.B. wegen Umzug), da kommt man dann schnell in dumme Situationen mit denen man nicht gerechnet hat, weil im anderen Finanzamt der Wind ganz anders weht.

    Zukünftig hat mit der Befreiung das Finanzamt schon zu tun und nicht mehr eine andere Behörde, darum geht es ja in der Neuregelung und das ist der Grund warum da Musiklehrer schon länger meckern. Die Klagewelle wird eher gering sein, die wenigsten Musiklehrer haben eine Rechtsschutzversicherung........
     
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