Umsatzsteuerpflicht für qualifizierten Musikunterricht

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Woliko, 6.September.2024.

  1. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Das kann ich nicht bestätigen. Ich musste für meine Befreiung für alle 3 Instrumente einen ausführlichen Unterrichtsplan in punkto Methodik über mehrere Jahre angelegt (was wann in welcher Phase und wie) vorlegen. Und man legte mir Nahe gründlich zu sein. Und das Diplom interessierte sie. Unterrichtsverträge wollte keiner sehen und welches Lehrmaterial wollte auch keiner wissen.
     
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  2. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Soweit ich das überblicke
    1. Was genau du vorlegen musst hängt stark von dem für dich zuständigen Finanzamt ab.
    2. Man muss kein studierter Pädagoge sein, dann wird man ev nach Berufserfahrung gefragt. Schwierig, wenn man neu anfangen will.
    3. Die Nachweispflicht bzgl Lehrplan etc. soll/wird zum 1.1.2025 aufgehoben. Das ist eine Vorgabe der EU. Da kommen dann auch der deutsche Fiskus nicht herum.
    4. Ob du einen Antrag stellen musst oder nicht, hängt von deinem Umsatz ab. Der Lehrbereich ist grundsätzlich USt-befreit, also bleibt der Teil als Künstler. Soweit ich das herausfinden konnte (bin kein Steuerrechtler), kannst du dann für den Künstleranteil die Kleinunternehmerregelung beanspruchen. Hier fällt unter Umsatz aber nur der Umsatz, der umsatzsteuerpflichtig ist. Heißt, wenn du nur Konzerte spielst, passiert nix. Spielst du Konzerte und Privatveranstaltungen, gehen nur die Gagen für die Privatveranstaltungen in deine Berechnung des Umsatzes, weil nur hier eine reine Gewinnabsicht unterstellt wird.

    Gibt in den Berufsmusikerkreisen nicht Berater, die sich mit den spezifischen Anforderungen und Regelungen für Musiker auskennen?
     
  3. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Gibt sicher. Wobei, welcher Steuerberater konzentriert sich auf eine Branche, in der sich nur schwer Geld verdienen lässt?

    Erschwerend kommt hinzu, dass es keine Pauschallösung
    en gibt, da jedes Land es anders handhabt und dann noch FA grosse Spielräume haben.

    CzG

    Dreas
     
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  4. Livia

    Livia Ist fast schon zuhause hier

    Ich habe mich ca. im Jahr 2019 befreien lassen. Dafür habe ich ein zweiseitiges Schreiben mit Antworten auf sieben Fragen an die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa geschickt. Ca 1 Monat später kam die Bestätigung über die Umsatzsteuerfreiheit. Diese habe ich dann beim Finanzamt eingereicht, das mich dann von der Umsatzsteuer befreit hat.

    @JES: Zu Punkt 4: Das Lehren ist nicht grundsätzlich befreit. Im entsprechenden Paragraphen steht, dass Unterricht befreit wird, der auf einen Beruf vorbereitet. Da es die Möglichkeit gibt Musik zu studieren wird Instrumentalunterricht in der Regel befreit.
    Da als Einzelunternehmer der gesamte Umsatz zählt, kann man auch nicht ein Teil durch die Kleinunternehmerregelung befreien lassen.
     
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  5. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Ich würde generell keine Rechnung stellen wenn ich nicht sicher bin ob es dem FA gegenüber sauber ist.
    Wenn man nicht gemeldet ist schon gar nicht.
    Es sei denn ich habe durch Kosten für Proberaum ,Instrumente und Equipment nachweislich höhere Kosten. Achtung, werden Instrumente und Equipment auch anders genutzt können diese nicht voll angerechnet werden.

    Dünnes Eis.

    Du hast wie ich lese auch schon Lehrgeld bezahlt.

    Ich beneide Euch nicht um den administrativen Aufwand.

    Grüße Gerrie
     
  6. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Ok dann hat sich da was geändert, ich bin schon deutlich länger befreit, da waren die Bedingungen wohl noch komplett anders und das Finanzamt hatte kein Mitspracherecht, sondern war an die Weisung der Senatsverwaltung gebunden.
     
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  7. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Das ist leider die traurige Wahrheit.

    Handwerksbetriebe bzw. Kleinbetriebe mit Angestellten haben mittlerweile Schwierigkeiten einen Steuerberater zu finden.

    Reichst Du Deine Unterlagen nicht ein wird Deine Steuerlast geschätzt, und zwar dermaßen optimistisch das es nur dem FA Spaß macht.

    Grüße Gerrie
     
  8. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    zu 1.: als ich befreit wurde, hatte das Finanzamt kein Mitspracherecht, sondern eine Senatsbehörde
    zu 2. das hat sich dann mittlerweile geändert
    zu 3. das ändert sich dann jetzt und ist gar keine gute Idee
    zu 4. Unterricht ist, wie Livia schon schrieb nicht einfach generell umsatzsteuerfrei, sondern nur unter bestimmten Bedinungen. Dies soll eventuell geändert werden. Generell gilt derzeit noch, wenn du mit deinem Umsatz über der entsprechenden Summe bist und noch keine Befreiung für den Unterricht hast, wirst du damit in allen Bereichen Ust.-pflichtig. Es wird dann bei Konzerten nur unterschieden ob du 7% oder 19% nimmst, je nachdem ob das Konzert im Vordergrund steht oder nicht (man muss dann als Musiker wissen was ist es für eine Veranstaltung und was muss man nehmen, nimmst du die falsche Zahl, kann es Ärger mit dem Finanzamt geben z.B. im Rahmen eine Ust.-Prüfung). Das ist ein komplexes Thema an dem ich schon lange gezwungener Maßen schon dran bin, als Laie schaut man da nicht durch, erst wenn du selber betroffen bist, ausreichend Fehler gemacht hast und einmal durch die ganze Maschine gelaufen bist, sieht es anders aus.
     
  9. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    In den Unis wird das Thema nie behandelt. In den Finanzämtern sind sie selber manchmal unsicher was das angeht. Ich hatte schon den Fall wo wir nach eine Ust-Prüfung das Ergebnis des Prüfers angefochten haben, weil es fachlich und juristisch falsch war, entsprechend auch vom Finanzamt einkassiert wurde und man uns recht gab.
    Bei den Steuerberatern gibt es sehr wenige, die sich mit dem Thema wirklich auskennen. Da ich selber durch das Thema durch bin, weil wir in einer Band die Auslegung der Regelungen falsch verstanden haben und von 2 Steuerberatern falsch beraten wurden, bin ich in Folge davon mit vielen Steuerberatern, Steuerfachanwälten, Autoren von Fachliteratur und Finanzamtmitarbeitern in Kontakt gekommen, bis ich anfing zu begreifen wie es geregelt ist. Leider wird das auch in der Literatur meist nicht korrekt übersichtlich und deutlich wiedergegeben.
    Und dann haben wir noch das Problem das entsprechende Gesetze in unterschiedlichen Bundesländern und Finanzämtern unterschiedlich gehandhabt werden.
    Ist halt ein schwieriges Thema, wo viel falsch gemacht wird.
     
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  10. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Das Problem ist, der Veranstalter will meist eine Rechnung oder Unterschrift unter einer Quittung und damit tauchst du im System auf. Selbst wenn du es schwarz machen würdest, der Veranstalter kann einfach einen Eigenbeleg machen und damit taucht dein Name auch im System auf. Insofern ist es auch für Amateure nicht ganz ohne wenn man für Geld auftritt. Manchmal geht es eine Weile gut, bis es knallt und das habe ich schon erleben dürfen. Auch Musiker, die das auf die leichte Schulter genommen haben und dann plötzlich richtig Ärger mit dem Finanzamt hatten und dann nachträglich ihre Rechnung mir gegenüber ändern wollten (und nachträglich noch mehr Ust. ausgezahlt bekommen wollten).
    Was Viele vergessen ist, daß es dann meist bei den Personen einen Merker im Finanzamt gibt und sie ab da unter besonderer Beobachtung stehen bei jeder Steuererklärung und das kann bitter werden.

    Und ja, ich habe da sehr deutlich Lehrgeld bezahlt und wegen kleinen Fehlern einer anderen Person, die für die Buchhaltung in einer GbR zuständig war, hatten wir viel Stress, Ärger, hohe finanzielle Ausgaben und sehr viel Frust gehabt. Aber immerhin habe ich dadurch gelernt wie es richtig geht.
     
  11. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Grundsätzlich haben ja auch Amateure auf alle ihre Einnahmen Steuern zu zahlen.

    CzG

    Dreas
     
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