Wie sieht für Euch ein fairer Unterrichtsvertrag aus?

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von GelöschtesMitglied4288, 17.Juli.2019.

  1. saxhornet

    saxhornet Experte

    Gehst du so auch bei deinem Vermieter vor? Oder beim Mobilfunkprovider oder deinem Internetprovider? Wie sieht es beim Arbeitsvertrag, den AGB des Forums etc. aus? Nutzt du What's app?
    Da hast du sicherlich auch alles mündlich geregelt oder? :)
    Ein Vertrag sagt nichts über Vertrauen aus, er regelt nur die Geschäftsbeziehung, die man pflegt in allen Bereichen des Lebens.
     
  2. Gelöschtes Mitglied 11989

    Gelöschtes Mitglied 11989 Guest

    Hier wird "fair" oft mit "was ist gut für mich" gleichgesetzt.

    LG

    last
     
  3. vmaxmgn

    vmaxmgn Ist fast schon zuhause hier

    Aus welcher Sicht meinst du das lieber last? LG
     
  4. vmaxmgn

    vmaxmgn Ist fast schon zuhause hier

    Keinen Vertrag zu haben, muss nichts schlechtes sein. zB Arbeitsvertrag - wenn der Arbeitgeber viel zu lange Kündigungsfristen ansetzt. Dann zählen nämlich die gesetzlichen Vorgaben, wenn man keinen Vertrag hat. Wenn ich meinen Mietvertrag anschaue, da gibt es so viele Klauseln die unwirksam sind... die aber nur dem Vermieter dienen sollen.
     
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  5. Rick

    Rick Experte

    :Off Topic:

    Unser Wohnungsvermieter, ein unerträgliches, arrogantes... - okay, das gehört nicht hierher - hat bei unserem Einzug den Fehler gemacht, uns keinen schriftlichen Vertrag aufzuzwingen, sondern meinte in seiner unendlichen Dummheit zu uns: "Gehn'Se mal in einen Schreibwarenladen, kaufen Sie dort (natürlich auf eigene Kosten) einen Standard-Formularvertrag, unterschreiben Sie den und schicken ihn mir" - was wir natürlich NICHT gemacht haben.
    Seit unserer ersten Mietzahlung gilt für uns nun uneingeschränkt das Gesetz, das vorschreibt, dass sich der Eigentümer um ALLES zu kümmern hat (soweit er das nicht per schriftlichen Vertrag auf die Mieter abwälzen konnte): Reparaturen jeder Art, Renovierung, Wandanstrich, Teppichbodenersatz nach Abnutzung, Straßenreinigung, Treppenhaus usw.
    Da hat er ganz schön blöd aus der Wäsche geguckt, als wir ihn dazu aufforderten, nach über 10 Jahren mal die Wände neu zu streichen und den Teppichboden im Flur (über den schon Legionen der Schüler meiner Frau gewandert sind) zu ersetzen! :-D :lol:

    Was ich damit sagen will: Schriftliche Verträge dienen nach meiner Erfahrung vor allem dazu, Verantwortung abzuwälzen oder zumindest zu verteilen und Risiken zu minimieren.
    Im Alltag sind eigentlich Handschlag-Verträge üblich und sinnvoll.

    :topic:
     
  6. Rick

    Rick Experte

    Da hast Du gewiss Recht. Aber bei mir war das bisher sehr, sehr selten - natürlich kommt jedem mal etwas dazwischen, bei einigen auch mal häufiger, aber dafür ist meist die Willkür der jeweiligen Arbeitgeber verantwortlich und nicht die Unzuverlässigkeit der Schüler.

    Bei Schulkindern habe ich es schon erlebt, dass die Eltern vergessen haben, ihre Sprösslinge an den Unterricht zu erinnern oder sich niemand fand, der das Kind in die Stadt bringen konnte (habe einige Schüler aus dem Umland, die nachmittags keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, weil die nur vormittags bzw. morgens und mittags fahren). Aber auch da war das selten Absicht und kam auch bei Schülern vor, mit denen ich einen schriftlichen Vertrag hatte.

    Seitdem ich ganz bewusst meine Methode mit wöchentlich individueller Unterrichtsplanung, Barzahlung und größter Flexibilität anwende, bin ich jedenfalls stressfreier und habe keinen Groll mehr, wenn mal so etwas wie eine kurzfristige Absage vorkommt. Es ist ja NIE persönlich gemeint!
    Ich gehe also davon aus, dass ich KEINEN Unterricht gebe, und richte dann die Dinge, die ich sowieso zu tun habe, nach den Schülern, die sich anmelden.

    Natürlich muss man sich das auch leisten können; aber wer als Musiker nur auf EIN Standbein, nämlich Unterricht, setzt, ist leider so unrealistisch wie ein Landwirt, der davon ausgeht, jedes Jahr optimale Wetterbedingungen zu haben...
     
  7. saxhornet

    saxhornet Experte

    Nein. Vielleicht bei dir. Im Allgemeinen fürs Leben der meisten Menschen trifft das nicht zu.
     
  8. saxhornet

    saxhornet Experte

    Bei einem Vertrag darf auch nichts drin stehn das sittenwidrig ist oder gegen geltendes Recht verstößt, da es sonst unwirksam ist.
    Du möchtest es also gerne mündlich damit du bessere Konditionen für Dich hast?
     
  9. Atkins

    Atkins Strebt nach Höherem

    Ich erinnere mich da gerade an alte berufsmässige Zeiten, wo ich für die Fa. Vitra in Norddeutschland zig Jahre unterwegs unterwegs war. Lange Rede kurzer Sinn.....wir haben irgendwann alles geändert und direkt mit denen ganzen Fachhändlern abgerechnét, was ...ich sage mal unterhalb von Hannover....total schwierig war und mit aufwendigen Verträgen iwie dingfest gemacht werden sollte. In meinem Gebiet, Berlin, Hamburg, Hannover , Kiel, Flensburg wurde das alles nach privater Rücksprache mit Handschlag besiegelt und ich habe diesen Umgang geliebt. Ist halt hanseatischer Umgang :) und aus der Ecke komme ich ja auch her. Gab übrigens auch nie Probleme und wenn doch, wurde nicht auf Verträge gepocht, sondern zum Gespräch eingeladen.
    Ich mag das, ist aber vielleicht nicht immer die beste Variante, da gehören dann schon mindestens 2 zu, die das tolerieren und auf den Handschlag was geben.
     
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  10. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Stimmt so nicht. Der Vertrag gilt dann dennoch, nur ohne die Passagen, die gegen geltendes Recht verstoßen.

    Dafür gibt es in den Verträgen die „salvatorische Klausel“.

    CzG

    Dreas
     
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  11. saxhornet

    saxhornet Experte

    Was natürlich ohne Vertrag und mit Barzahlung für den Lehrer leichter wird, ist es am Finanzamt vorbei zu agieren, auch zu Lasten der KSK. Ich persönlich bevorzuge ganz klar Überweisungen. Der Buchhaltungsaudwand bei Barzahlung ist deutlich höher, bei mir durch Kassenbuch geregelt.
     
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  12. saxhornet

    saxhornet Experte

    Habe ich doch geschrieben. Ich habe nicht geschrieben, dass der Vertrag komplett unwirksam wird, sondern das was sittenwidrig ist unwirksam ist.
     
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  13. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Zu 90 Prozent kommen im täglichen Leben mündliche Verträge zu Stande, auch bei Dir.

    Im Supermarkt, beim Metzger, bei Konzerten, bei privaten Verkäufen, im ÖPNV, bei Flügen oder Bahn, auf dem Wochen- und Trödelmarkt, etc.

    CzG

    Dreas
     
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  14. ppue

    ppue Mod Experte

    @Rick: Ich gehe davon aus, dass du zu Hause unterrichtest. Da ist es recht unproblematisch, die ausgefallene Stunde mal eben etwas anderes zu machen. Das sieht aber ganz anders aus, wenn du den Unterricht z.B. im Proberaum machst. Das ist selten schön, wenn da eine Stunde kurzfristig ausfällt und womöglich noch nachgeholt werden soll.

    Ob ein Vertrag nun schriftlich oder mündlich geschlossen wird, halte ich im Zusammenhang mit Instrumentalunterricht für egal. Ich kenne weder Fälle, wo eine mündliche Absprache in Frage gestellt wurde, noch dass ein schriftlicher Vertrag Gegenstand eines Rechtsstreites wurde. Ich glaube immer noch nicht, dass es in diesem Frettchen darum geht.
     
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  15. GelöschtesMitglied11524

    GelöschtesMitglied11524 Guest

    Gibt es bei Euch eine Registrierkassenpflicht ( ab einem bestimmten Betrag)?
     
  16. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    So wie ich es verstanden habe, ging es darum über schriftliche Verträge eine größere Einkommenssicherheit zu bekommen.

    Und da habe ich weiter meine Zweifel. M. E. hat das nichts mit schriftlich oder mündlich zu tun.

    Weil die Verträge eh zu Stande kommen.

    CzG

    Dreas
     
  17. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Nee - gibts nicht. Von Künstlern erwartet man bei Steuerprüfungen einigermaßen vollständige und übersichtliche Aufzeichnungen (Eigenbelege, Kassenbuch...) - mehr nicht.
     
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  18. GelöschtesMitglied11524

    GelöschtesMitglied11524 Guest

    Bei uns ist es so, dass Du bei Kasseingang bar über 7500,- im Jahr eine Registrierkassa haben musst.
    Daher Gagen (leider) lieber als Überweisung.
     
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  19. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Das erscheint mir etwas überdimensioniert, aber die Ösis haben die piefkesche Regulierungswut ja oft noch perfektioniert - nix mit mediterraner Gelassenheit ;-)

    Meine Gigs mit Email oder telefonischer Verabredung enden mit Überreichung eines Umschlags. Zuhause schreibe ich einen Eigenbeleg mit Datum, Namen des Auftraggebers und Betrag - fertig.

    Meine Tochter ist Töpferin - verkauft ihre Ware aus dem Werkstattladen - mit Zigarrenkistchen als Kasse.

    Alle diese Hungerleiderberufe mit dem Oberbegriff Künstler sind finanztechnisch schlecht zu erfassen und finanziell völlig unbedeutend.
     
    Rick gefällt das.
  20. Wanze

    Wanze Strebt nach Höherem

    Es geht doch nicht um den Vertrag als solchen, sondern darum welches Misstrauen mir in den Vertragsbedingungen entgegengebracht wird. Wenn mein zukünftiger Lehrer unterstellt, dass ich nie pünktlich komme, Stunden einfach ausfallen lasse und ganz generell ein unzuverlässiger Taugenichts bin, dann lasse ich das lieber. Die Frage war doch nicht "wollt ihr einen Vertrag?" sondern "Wie sieht ein fairer Vertrag aus?" Wie das für mich aussieht, habe ich erläutert - und ergänzt, wie ich bei einem unfairen Vertrag reagieren würde:
    Natürlich kann es sich jeder überlegen, ob er sich lieber absichern will - und damit möglicherweise einen Teil seiner Schüler abschreckt...

    Ja, ich reagiere da empfindlich. Als es beim Mediamarkt angefangen hat, dass man alle Taschen einschliessen musste, habe ich gesagt "Ich will nicht in einem Laden einkaufen, in dem ich von vornherein als Dieb verdächtigt werden..." und bin einfach nicht mehr hingegangen. Als Kunde kann ich mir aussuchen, wo ich einkaufe.

    Grüße,

    Wanze
     
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