Frage zu Paragraph 53 Urhg

Dieses Thema im Forum "Saxophon spielen" wurde erstellt von Gelöschtes Mitglied 5305, 19.Juli.2018.

  1. altoSaxo

    altoSaxo Strebt nach Höherem

    Wäre es eine Lösung, das in gekauften Originalnoten vorliegende Arrangement als Grundlage für eine Aufnahme des Orchesters oder auch einer einzelnen Stimme zu nehmen und dann von dieser Aufnahme für die einzelne, fehlende, benötigte Stimme eine Transkription zu erstellen? Es wäre dann keine Abschrift oder Kopie eines Textes. Etwas umständlich vielleicht, aber wenn man rechtlich so auf der sicheren Seite wäre...
     
  2. saxhornet

    saxhornet Experte

    Sowas kann dir, wenn du rechtlich wirklich sicher sein willst, nur ein Jurist sagen und kein Forum.
     
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  3. altoSaxo

    altoSaxo Strebt nach Höherem

    Das stimmt natürlich. Aber es scheint mir für den TE eine mögliche Lösung zu sein, wo er eh schon Papier und Bleistift in die Hand nimmt und er könnte die ggf. selbst noch juristisch woanders abklopfen.
     
  4. Gelöschtes Mitglied 5305

    Gelöschtes Mitglied 5305 Guest

    Wie auch immer. Das Gesetz lässt keinen Spielraum.
    Ich denke Dreas hat recht. Das Thema sollten wir ruhen lassen.
     
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  5. abraxasbabu

    abraxasbabu Ist fast schon zuhause hier

    Wennich Straßenmusik mache dann fertige ich Kopien und Laminiere die. Ich nehme doch nicht Ganze Bücher mit. Ich spiele aus verschiedenen Büchern Stücke die ich einigermassen gut kann. Vor allem was tun wenn es Regnet? Das soll mir mal einer Verbieten.
     
  6. saxhornet

    saxhornet Experte

    Ganz simpel, Du musst dann halt Strafe zahlen, wenn sie Dich erwischen. Nur ist die Wahrscheinlichkeit halt gering.
     
  7. rbur

    rbur Mod

    Sich nicht an das Gesetz zu halten ändert nichts an der Gültigkeit des Gesetzes.
     
  8. GelöschtesMitglied725

    GelöschtesMitglied725 Guest

    ...und du spielst mit deinem Sax auch gerne im Regen.........
     
  9. Gelöschtes Mitglied 11184

    Gelöschtes Mitglied 11184 Guest

    wo ist das Problem .... man kauft einen Satz ... alle lernen ihre Stimme auswendig und man braucht so keine Kopien beim Auftritt. Außerdem haben dann alle gut geübt !!!!! ;)

    ... oder muss man für die Kopie im Hirn auch Gema bezahlen ?????
     
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  10. saxhornet

    saxhornet Experte

    Big Band 150 Titel Repertoire? Dann noch eventuell mit einem anderen Sax in einer anderen Big Band wieder so ein grosses Repertoire und andere Arrangements der gleichen Titel. Das auswendig dürfte schwer werden. Zumindest gibt es kaum interessante Bücher und Aufsätze, die sich mit Auswendiglernen bei Musikstücken beschäftigen und da sind die Standardtechniken nicht anwendbar als Hilfestellung.
     
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  11. Gelöschtes Mitglied 11184

    Gelöschtes Mitglied 11184 Guest

    @saxhornet .... nicht alles ganz ernst nehmen ... Wahnsinn mit was für Problemen man sich in unserer Welt herumschlagen muss ... hoffentlich darf man in Zukunft ohne Personalausweis die Toilette benutzen!!!!!

    p.s.

    mein Sohn (12) spielt in der Bigband der Schule und da werden die Noten zum Üben kopiert verteilt. Man sollte für Schulen eine Sonderregelung einführen. Will man den Kinder wirklich zeigen in welcher Welt sie leben???? Und das es immer nur ums Geld geht????
     
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  12. saxhornet

    saxhornet Experte

    Mir war klar dass es nicht ernst war. :) aber es gibt wirklich manchmal Menschen, die nicht verstehen warum man nicht alles azswendig spielen kann.
    An den Schulen wird es meist so wie du beschreibst gehandhabt. Das Gesetz ist mal wieder eins wo Nutzer bestraft werden selbst wenn sie die Originale alle gekauft haben und das kompletter Unsinn in der derzeitigen Form ist. Hat sich halt wieder eine Lobbyistengruppe durchgesetzt.
     
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  13. Rubax

    Rubax Strebt nach Höherem

    wenn ich es recht weiss haben Schulen Sonderregelungen.
     
  14. Gelöschtes Mitglied 5305

    Gelöschtes Mitglied 5305 Guest

    Und unsinnig ist, dass das Abschreiben von Hand erlaubt ist, die Verwendung der abgeschriebenen Noten aber bei öffentlichen Auftritten nicht.
    Wozu dann abschreiben?
    Und es wäre oft eine Alternative denn viele der Standardarr. z.B. für Big Bands sind nicht so umfangreich.
     
  15. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Gesetzliche Sonderregelungen für (Musik-)Schulen gibt es nicht. Vertraglich kann man natürlich einiges mit den Rechteinhabern bzw. Den Verwertungsgesellschaften vereinbaren, aber Standard ist auch das leider nicht, wie ich aus verschiedenen Musikschulen weiß.

    Und dann wird eine Sonderregelung immer noch teurer sein als die bisherige Praxis, einen Satz Noten zu kaufen und die Frage zu verdrängen, was z.B. in einer Bigband mit Doppelbesetzungen von Stimmen passiert oder ob tatsächlich beim Auftritt die Originalnoten auf dem Ständer liegen.

    Völlig unbefriedigend, der Zustand, da hat @saxhornet Recht.
     
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  16. edosaxt

    edosaxt Strebt nach Höherem

    Jepp! Völlig unbefriedigend der Zustand.
    NotenMaterial wird doch verkauft, um es zu benutzen, um mit ihm zu arbeiten. D.h. für mich, ich ziehe mir eine Kopie und male darin rum (tonartwechsel, vor- Auflösezeichen werden markiert, schwierige Stellen gekennzeichnet, Wiederholungen, Köpfe kenntlich gemacht usw. usw)
    Die Notenwartin würde mich zurecht skalpieren, wenn ich das in den Orginalnoten machen würde.
    Dass ich damit in der Illegalität bin, macht mir persönlich nicht viel aus, dass das unangenehm für den Verein sein kann, schon.
     
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  17. Rubax

    Rubax Strebt nach Höherem

    siehe : https://www.urheberrecht.de/schule/
    Zitat: "Um Bildung und Forschung zu fördern, gelten für das Urheberrecht in der Schule besondere Ausnahmen. Diese erlauben es Lehrern zum Beispiel, geschützte Werke für ihre Schüler zu kopieren."

    Natürlich muss man die Regeln kennen und sich auch an die sicher engen Grenzen halten.
     
  18. Claus

    Claus Mod Emeritus

    @Rubax

    So könnte man es lesen, wenn man sich auf die Zusammenfassung beschränkt.

    Du hättest allerdings besser die Langfassung zitiert:

     
  19. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @Rubax

    Für Noten gibt so gut wie keine Ausnahmen und die zwei Ausnahmen, die es gibt, sind im Alltag praktisch nicht relevant.

    Insofern gilt es ganz einfach:

    Noten dürfen nicht kopiert werden, es sei denn der Rechteinhaber stimmt zu.

    CzG

    Dreas

    P. S. ein völlig praxisfremdes Gesetz, daher hält sich auch kaum jemand daran.
     
  20. quax

    quax Gehört zum Inventar

    Besonders lustig, wenn die Büchelchen nicht mehr aufgelegt werden....
    ...erschwert das Nachkaufen ungemein :-(
     
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