Frage zu Paragraph 53 Urhg

Dieses Thema im Forum "Saxophon spielen" wurde erstellt von Gelöschtes Mitglied 5305, 19.Juli.2018.

  1. Iwivera*

    Iwivera* Ist fast schon zuhause hier

    Das könnte tatsächlich zulässig sein. Da müsste dann erstmal jemand beweisen, dass Du nicht abgehört und sondern handschriftlich abgeschrieben hast. :D

    Was für ein Irrsinn.
     
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