Immer Ärger mit den Nachbarn.....

Dieses Thema im Forum "Saxophon spielen" wurde erstellt von Saminia, 7.März.2017.

  1. visir

    visir Gehört zum Inventar

    Wir hatten (wohlgemerkt: hatten) gestern einen "Aushang" im Haus, extra groß gedruckt, damit es auch jeder ohne Brille lesen kann, wo sehr freundlich geschrieben wurde, dass gefälligst keiner einen Mucks von sich geben soll. Naja, vielleicht nicht ganz so krass. Aber unter anderem stünde angeblich in der Hausordnung, dass Sonn- und Feiertags ganztags Nachtruhe wäre. Und auch werktags tagsüber dürfe man niemanden mit Lärm belästigen. Wie gesagt, alles recht freundlich, aber auch recht deutlich. Und ganz offensichtlich nicht von der Hausverwaltung...
    Mal schauen, ob da noch mehr kommt. Und die Hausordnung muss ich mir tatsächlich wieder einmal anschauen - recht lang ist sie ja nicht einmal.
     
  2. jb_foto

    jb_foto Ist fast schon zuhause hier

    Was bin ich froh das wir ein Eigenheim unser eigen nennen !
     
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  3. visir

    visir Gehört zum Inventar

    ...hab mittlerweile nachgeschaut, da steht wirklich was drin, dass jeder vermeiden soll, durch sein Verhalten die Hausgemeinschaft stören soll - ist ja auch irgendwie naheliegend, das reinzuschreiben. Die Interpretation dieser Formulierung ist halt eine Frage... z.B. ein Schlagbohrer ist für mehr Bewohner hörbar und lästig als alles andere, zugleich aber in einem Haus mit Betonwänden (bei den tragenden) nicht verbietbar...
     
  4. kokisax

    kokisax Strebt nach Höherem

    Dann häng doch mal einige Gerichtsurteile dazu aus, aus welchen klar wird, in welchem Umfang das Musizieren erlaubt ist.
    Wie schon erwähnt, nicht gesetztes konforme Hausordnungen sind unwirksam (sittenwidrig) und werden von Gerichten kassiert!
    Vielleicht hilft auch der Hinweis, dass bald vielleicht ein Musikpädagoge (Schlagzeuger) ins Haus ziehen wird, der dann auch Unterricht geben wird.......

    kokisax
     
  5. Bernd

    Bernd Gehört zum Inventar

    Das wäre eine gewerbliche Nutzung, die durchaus untersagt werden kann, sofern es sich um eine reine Wohnanlage handelt.
    Ich hatte auch einmal eine ETW, in der ich wohnte. Als ich mich 1993 selbständig gemacht habe, habe ich eine weitere Wohnung für Büro-Zwecke angemietet.
    Dem musste die Eigentümergemeinschaft einstimmig zustimmen, da gewerbliche Tätigkeit gem. Hausordnung nicht gestattet war.

    Die Zustimmung erhielt ich unter dem Vorbehalt, dass keinerlei Publikumsverkehr (Kunden oder Lieferanten) stattfinden würde.

    LG Bernd
     
  6. kokisax

    kokisax Strebt nach Höherem

    @Bernd ,

    war ja auch eher mit einem "Augenzwinkern" ;) gemeint.
    Aber täglich stundenlang üben dürfte er im Rahmen der Gesetze.

    kokisax;)
     
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  7. SaxPistol

    SaxPistol Strebt nach Höherem

    Naja, es gibt auch Sachen, die im Rahmen der Gesetze legal sind und die sich trotzdem nicht empfehlen, ganz einfach im Interesse des friedlichen Miteinanders.
    Obwohl ich echt tolerante Nachbarn habe übe ich ungern zu Hause, ich möchte halt die Toleranz auch nicht überstrapazieren.
     
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  8. RogerF

    RogerF Schaut öfter mal vorbei

    nicht unbedingt
    http://deutschesmietrecht.de/hausordnung/124-hausordnung-musizieren.html
    zudem ist das recht auf Musik machen ja nicht höher als das recht auf ruhe. auch wenn es unser Hobby betrifft. Sollte der Nachbar Buddelschiffe basteln und dazu absolute ruhe benötigen, sollten und müssen beide Kompromisse eingehen. Das beharren auf das eigene Recht bedingt ja auch immer eine Einschränkung eines anderen.
    Grüße
    Roger (der glücklicher Weise eine Kellerraum für sich hat)
     
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  9. kokisax

    kokisax Strebt nach Höherem

    @RogerF ,

    alles richtig, nur sollte man sich stets an den jüngsten Urteilen und Gesetzten orientieren.
    Aber so wie ich gelesen habe sind 2 Stunden täglich und 1 Stunde sonntags erlaubt.
    Ob es die neuste Regelung ist kann ich allerdings nicht sagen.

    kokisax
     
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  10. visir

    visir Gehört zum Inventar

    Wir haben im Erdgeschoß Geschäftslokale, eins davon ist eine Spelunke... aber jetzt nicht von der ganz üblen Sorte, also extra laut ist es da normal nicht.
    Aber in der Geschäftszeile, die auch noch zum Objekt gehört, aber über der keine Wohnungen sind, hatten wir einmal eine afrikanische Pfingstkirche. Afrikaner sind schon eher lebhaft, und Pfingstler auch eher, in Kombination war das was, was ich dann im dritten Stock mit Schallschutzfenstern noch gehört habe... (mit Sichtverbindung zu einer Fensterfläche)
     
  11. Pil

    Pil Strebt nach Höherem

    Ob man sich an höchsten Grenzen orientiert oder situationsorientiert sich mit seiner Umwelt verständigt wäre das Maß. Ob ein Richter am Verstand der einzelnen dann doch zu zweifeln hätte liegt an einzelnen Personen selbst. Ein unvernünftiges Handeln oder einen pauschalen Passierschein dafür hier auszustellen schadet dann wohl solchen die gut gemeint noch Ratschläge zu weiteren Fehden beisteuerten.
    Das hinkenden Beispiel dazu wäre wenn sich ein potentieller Patient zur Hüftoperation sich am Zebrastreifen vor mein Auto stürzt.
    Zu einzelnen Situationen bin ich gewillt mit Tips positiv bei zu steuern, jedoch sind mir einzelne Beispiele nicht im Detail bekannt.
    Ein Ratschlag zur Erstsituation wurde jetzt oftmals gegeben. Die Darstellung der Gegenpartei fehlt zu einem Fairplay.

    Selbst wenn wir gut spielen steht fest, dass wir uns nicht alles erlauben können.

    LG
    Pil

    PS: Stellt euch vor euer Nachbar spielt täglich Kenny G auf dem Schlagzeuch. :p
     
  12. kokisax

    kokisax Strebt nach Höherem

    @Pil ,
    ich sehe das ganz phragmatisch.
    Das was getztlich erlaubt ist, darf man ruhigen Gewissens tun.
    Wenn jetzt der liebe Nachbar höflich fragt, ob man in gewissen Situationen Rücksicht nehmen kann, wird man das sicher auch tun.
    Aber ich wehre mich grunsätzlich dagegen vom gestztlichen Rahemn generell abzuweichen, oder gar abweichen zu müssen, nur weil der liebe Nachbar meint seine eigene Gesetztesinterpretation mit aller Gewalt durchsetzten zu müssen.

    Gruss
    kokisax
     
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  13. RogerF

    RogerF Schaut öfter mal vorbei

    Das was getztlich erlaubt ist, darf man ruhigen Gewissens tun.
    Wenn jetzt der liebe Nachbar höflich fragt, ob man in gewissen Situationen Rücksicht nehmen kann, wird man das sicher auch tun.
    Aber ich wehre mich grunsätzlich dagegen vom gestztlichen Rahemn generell abzuweichen, oder gar abweichen zu müssen, nur weil der liebe Nachbar meint seine eigene Gesetztesinterpretation mit aller Gewalt durchsetzten zu müssen.

    Gruss
    kokisax[/QUOTE]

    Da liegt, meines erachtens, der Denkfehler. Es gibt keinen Gesetzlichen Rahmen. Das sind alles Einzelfallentscheidungen einzelner Richter. Die orientierne sich an vorherigen Urteilen, könne aber auch anders Entscheiden. Und Stur datrauf beharren ist auch keine Lösung. Wenn nix geht, weil beide Parteien nicht weichen wollen, dann muß das ein Dritter (Richter) entscheiden und ruh is. Leider werden die deutschen Gerichte mit diesen Kleinstfällen (die meiner Meinung nach Kindergartennivau haben) stark belastet und alle wichtigen oder wichtigerern Fälle haben ewige Laufzeiten.
    Grüße
    Roger
     
  14. visir

    visir Gehört zum Inventar

    das halte ich für ein Gerücht...
     
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  15. RogerF

    RogerF Schaut öfter mal vorbei

    Hier noch mal eine Seite
    http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1208/120828.htm
    Da wir es klarer wie Unterschiedlich es von Stadt zu Satdt und Gericht zu Gericht gehandhabt wird.
    Es gib natürlich einen Gesetzlichen Rahmen. Aber der wird halt von verschieden Gerichetn verschieden ausgelegt. Da steht nicht drin "Der Mieter darf immer so viel spielen wie er kann". Da ist nur das "Geräusche machen" (egal ob Anlage oder Instrument) erlaubt. Länge und Menge ist von vielen Faktoren abhängig und dann eben einzelfall.


    Grüße
    Roger
     
  16. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @RogerF

    Es gibt eine Entscheidung des BGH:

    "Einen Passus im Mietvertrag, der das Singen und Musizieren außerhalb der Ruhezeit nur in nicht belästigender Weise und Lautstärke gestattet, erklärte der BGH allerdings für schlicht unwirksam."

    Da haben untergeordnete Gerichte nicht die Möglichkeit komplett anders zu entscheiden.

    CzG

    Dreas
     
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  17. kokisax

    kokisax Strebt nach Höherem

    @RogerF ,

    da muss ich Dir absolut widersprechen !
    Es gibt eindeutige Gesetzesregelungen neuesten Datums.
    Diese können nicht einfach durch "alternative" Wahrheiten ersetzt werden so wie es einem gerade in den Kram passt !!!

    kokisax :sorry2:
     
  18. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Oh, welche denn? Wäre gut die dann hier auch zu verlinken. Ich habe keine gefunden, nur das BGH Urteil als Urteil höchster Instanz (und viele Urteile von OLG oder LG)

    CzG

    Dreas
     
  19. RogerF

    RogerF Schaut öfter mal vorbei

    Ok,
    ich lass mich gerne überzeugen. Allerdings nicht indem ich mit einer Pauschalaussage abgewiegelt werde. Und alternative Wahrheit ist ein Begriff, den ich mir nicht Nachsagen lasse.........
    Du vergreifst dich da im Ton und das gewaltig. Meine Beispiele sind mit Gerichtsurteilen angegeben. Du selbst behauptest und lieferst nicht. Also erst nochmal lesen und dann abschicken.
    Diesmal keine Grüße
    Roger
     
  20. kokisax

    kokisax Strebt nach Höherem

    @Dreas ,
    habe schon einige Gerichtsurteile im Netz gefunden, kann aber nicht sagen wie aktuell diese noch sind.
    Im konkreten Fall würde ich einen Juristen konsultieren oder mich beim Miterbund informieren.
    Die sind sicher auf dem neusten Stand.

    Gruss
    kokisax
     
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