Immer Ärger mit den Nachbarn.....

Dieses Thema im Forum "Saxophon spielen" wurde erstellt von Saminia, 7.März.2017.

  1. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Gerichtsurteile sind keine Gesetze. Insofern hat @RogerF Recht. In meinen Quellen stand auch ausdrücklich, daß es bisher keinen gesetzlichen Rahmen gibt, aber eindeutige Gerichtsurteile.

    Und da ist der Spruch des BGH natürlich übergeordnet verbindlich.

    CzG

    Dreas
     
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  2. kokisax

    kokisax Strebt nach Höherem

    Lieber @RogerF ,

    bitte einmal kräftig durchatmen.....
    Ich widerspreche lediglich Deiner Aussage, es gäbe keinen gesetztlichen Rahmen.
    Das ist schlichtweg nicht richtig!
    Es gibt und es gab schon immer Urteile, vielleicht sogar in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt, wie und in welchem Umfang "Lärm" gemacht werden darf.

    "Alternative Wahrheiten" unterstelle ich jenen, welche die bestehenden Gesetze zu ihren Gunsten zurechtbiegen wollen.

    Trotzdem mit Gruss
    kokisax
     
  3. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Nochmal liebe @kokisax Urteile sind eben KEIN gesetzlicher Rahmen!

    CzG

    Dreas
     
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  4. kokisax

    kokisax Strebt nach Höherem

    Denke, dass sich Gerichte nur an vorhandenen Gesetzen orientieren dürfen, wenn sie ein Urteil fällen.
    Also muss es dazu ein Gesetz geben, welches dann vom Gerichtsurteil lediglich "präzisiert" wird.

    Meine Auffassung vom deutschen Rechtssystem....

    kokisax ;)
     
  5. RogerF

    RogerF Schaut öfter mal vorbei

    So nun noch ein letzter Link
    http://www.kostenlose-urteile.de/topten.musizieren_in_der_wohnung.htm
    Leider hat persönliche Auffassung und persönliche Auslegung nichts mit Recht zu tun. Sonst würden nicht so viele Urteile bei vielen Mensche Kopfschütteln verursachen.
    Nach dem Motto "Die Schuld ist doch eindeutig, aber der kommt mit Bewährung oder sogar Freispruch davon"
    Die meisten Gesetze sind nich eindeutig und das ist auch so gewollt. Damit haben die Gerichte speilraum und Entscheidungsfreiheiten. Nur so kann auch ein übergeordnetes Gericht ein anderes Urteil fällen. Gebe es die Freiheit nicht brauchten wir keine Gerichte.............
    Grüße
    Roger
     
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  6. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Ja, sie müssen innerhalb des gesetzlichen Rahmens urteilen. Dieser kann aber sehr weit gesteckt sein.

    In dem Fall "Hausmusik" kann das z. B. das Grundgesetz sein, welche die individuellen Freiheiten und Entfaltungsmöglichen garantiert, solange Andere dadurch nicht zu stark in ihren Rechten beschränkt werden.

    Unmittelbare Gesetze, z. B. im BGB, die sich zu Musik in Mietshäusern äußern gibt es nicht.

    Siehe auch den Beitrag von @RogerF .

    CzG

    Dreas
     
  7. kokisax

    kokisax Strebt nach Höherem

  8. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Hi, diesen Artikel finde ich sehr gut. Er stammt aus 2014, also rel. aktuell:

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteile-zu-hausmusik-jetzt-aber-ruhe-1.2231673



    Noch ein anderer, rehct guter Artikel, schon aus 2001: Da geht es dann auch explizit um Hausordnungen, die das Musizieren verbieten oder auf Zimmerlautstärke beschränken wollen.
    https://mein-nachbarrecht.de/urteil...visionsurteil-vom-23-august-2001-2-z-br-96-01

    Wenn ich das hier so richtig verstehe, dann ist diese Klage ähnlich Deiner Situation: jemand ist eingezogen und die Hausordung war vorher gültig. So wie ich den Sachverhalt verstehe muss erst die Hausordnung geändert werden bevor Du musizieren darfst. Die Hausordnung selbst darf Dir das Musizieren aber nicht grundsätzlich verbieten bzw. auf Zimmerlautstärke (was einem Verbot gleichkommt) beschränken, da dies für die unzumutbar ist. Umgekehrt darfst Du nicht irgendwann Rumkrakelen, sondern mußt Dich an die dann festgelegten Zeiten halten. Innerhalb dieser Zeiten ist Deine Musik für die Nachbarn zumutbar und keine Nutzungseinschränkung ihres Wohneigentums.

    Den zweiten Artikel würde ich ausdrucken und hinter Deinen Antrag auf Änderung der Hausordung packen. Daraus geht auch hervor, dass wenn die Eigentümergemeinschaft es nicht schafft eine für Dich akzeptable Lösung zu finden ein Gericht diese bestimmen kann. Man kann Dir also grundsätzlich nicht verbieten zu spielen, man kann nur einschränken wann und wie lange. Zu den Beschränkungen gibt es Urteile, die 2Stunden an Wochentagen und 1 Stunde am Sonntag jeweils außerhalb der Ruhezeiten für Saxophone erlauben.
    Falls es vor Gericht gehen sollte, dann wäre ein bezeugter und dokumentierter Einigungsversuch mit dem Meckerer(n) positiv. Also Vorschlag ausarbeiten, Termine mit den Beschwerdeführern machen, Zeugen mitnehmen und...Du hast es ja versucht, aber die Gegenseite zeigte sich unnachgiebig.

    JEs
     
  9. visir

    visir Gehört zum Inventar

  10. Marko74

    Marko74 Ist fast schon zuhause hier

    Kann ich mir vorstellen.
    Ich finde diese Vorstellung aber nicht besonders gut.
    1. dürfte Kenny G Schwierigkeiten haben, das terminlich hinzubekommen.
    2. wäre das weder für Kenny noch für das Schlagzeug (nachhaltig gesehen) gesundheitsfördernd
    3. kommt über kurz oder lang bei dieser Vorgehensweise auch wieder ein Richter ins Spiel
    und
    4. tun es ein Paar Trommelstöcke auch. (Das Leben ist nun mal ein Kompromiss)

    Und ein Kompromiss ist letztendlich so ziemlich jedes privatrechtliche Gerichtsurteil,
    nur das der Kompromiss in Form einer Ansage getätigt wird.
     
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  11. wolferl58

    wolferl58 Nicht zu schüchtern zum Reden

    Hallo Bettina,

    servus alle die Probleme mit der Nachbarschaft haben......

    schaut doch mal dort das Video an:

    ist bestimmt EINE Möglichkeit.............

    viel Erfolg

    glg wolfgang
     
  12. Smoothie

    Smoothie Ist fast schon zuhause hier

    Silent Bag - DailySax 072 als Dämpfer ???

     
  13. Gast 12243

    Gast 12243 Guest

    Ich habe mich ja auch schon bisschen mit Dämpfung befasst, weil jeder hört es bei mir im Haus, wenn ich spiele.
    Ich habe da zwar null Ärger und bislang nur 2x die Bitte, doch nicht Sonntag morgen um 8.00 h zu spielen, aber trotzdem denke ich natürlich darüber nach. Ich glaube, so ne Tasche is nix für mich.
    Ich mache es in etwa so:
    1. Ich übe wirklich leise zu spielen, auch ne gute Übung.
    2. Ich spiele 1 - 2 Std. späterer Nachmittag/früher Abend normal, ohne zu laut zu sein.
    3. Ich überlege, mir so ne kleine Kabine zu bauen, die zu einer Seite hin offen ist, kann man ganz günstig bauen.
    4. Und ich suche einen Ü Raum in der nahen Umgebung, wo ich mit Sax und Gitarre oder auch beidem einfach mal laut sein kann und auch mal nicht so Schönes üben kann. ( Obertonübungen z.B.)
    Ich denke und hoffe, ich komme mit dieser Teilung gut klar und das klappt alles.....die Kabine ist noch nicht spruchreif. Der Übungsraum rückt näher.
    Aber solange ich von Nachbarn das lese:

    004.jpg

    ist ja erstmal grünes Licht :)
     
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  14. Gast11494

    Gast11494 Guest

    Hallo Bettina,
    natürlich ist es in einem Mehrfamilienhaus schwieriger frei zu üben. Wohne selber seit einem Jahr in einem, da meine alte Wohnung schwer von Schimmelpilz befallen war. Konnte dort noch des Nachts um 01:00 h ins Horn blasen und es hat sich keiner Beschwert. Natürlich habe auch ich jetzt das Gefühl, ich würde meine Nachbarn durch das Saxophonspielen nerven. Ist zum Glück nicht so schlimm wie ich denke. Wir haben uns ohne ein böses Wort auf Spielzeiten geeinigt. Dennoch fühle ich mich etwas gehemmt und gehe um richtig laut zu spielen unter die nahe gelegene Verkehrsbrücke. Macht Spaß, knallt richtig gut, stört keinen und macht mich frei.
    Aber wie sagte mein alter Vermieter? Wenn sich jemand übelst Beschwert, dann sage ihm einfach, das er nur neidisch ist weil er selber kein Musikinstrument spielt. Mit Humor können die wenigsten Nörgler umgehen.
    Beste Grüße aus dem RKN
    Beavers
     
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  15. SaxPistol

    SaxPistol Strebt nach Höherem

    Aber du weißt schon, dass durch solche Nachbarschaftsinterventionen schon Welthits entstanden sind?

     
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  16. visir

    visir Gehört zum Inventar

    Wurde eh schon geschrieben: je größer das Haus, desto Hausordnung. Etwas Rücksicht dazu, und schon sind notorische Nörgler, die es immer gibt, auf ganz schlechtem Posten. Mit allen anderen kann man eh reden, wenn nötig.
    Und ich hab in meinem Zimmer schon aus Eigeninteresse gedämpft... ich brauch meine Ohren noch länger...
     
  17. abraxasbabu

    abraxasbabu Ist fast schon zuhause hier

    Ich hatte mal wegen Hundegebell Ärger mit meinem Nachbarn. Die bellen eigentlich nicht oft. Hab mir die Verordnung gehohlt wie lange Hunde bellen dürfen und sie dann wirklich so lange bellen lassen. meine Hunde bellen auf Komando.
     
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  18. TSax80

    TSax80 Ist fast schon zuhause hier

    @abraxasbabu : Du alten nickeligen Oarsch - klasse, Hundegebell nach Timer:).

    In meiner neuen Wohnung habe ich gerade den Test gemacht, aus der Studiobricks kommt nix raus, was die über mir noch hören würden.

    VG, TSax80
     
  19. Marko74

    Marko74 Ist fast schon zuhause hier

    Es gibt Hundebellverordnungen??? o_O
    Wer kommt denn auf solche Ideen?
     
  20. abraxasbabu

    abraxasbabu Ist fast schon zuhause hier

    Was der Hund darf muss mensch auch dürfen.
    Ein Urteil, mit dem ein Tierhalter verurteilt wird, seine Hunde so zu halten, daß Hundegebell, Winseln oder
    Jaulen auf dem Nachbargrundstück nur außerhalb der Zeitspannen von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie von
    22:00 bis 06:00 Uhr, und zwar nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten
    täglich, zu hören ist, ist hinreichend bestimmt. Der Festlegung eines bestimmten Schallpegels bedarf es
    dagegen nicht. Denn auch nur ein leises Wimmern oder Jaulen eines Hundes kann für den Nachbarn
    höchst lästig sein, wenn dieses sich über einen längeren Zeitraum erstreckt.
    OLG Köln, Az.: 12 U 40/93
     
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