Muss das Fenster zu?

Dieses Thema im Forum "Saxophon spielen" wurde erstellt von Brille, 11.Juli.2022.

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  1. Gelöschtes Mitglied 1142

    Gelöschtes Mitglied 1142 Guest

    Steht schon in Post #5, dass man es einklagen kann,
     
    Rick und Gelöschtes Mitglied 5328 gefällt das.
  2. sachsin

    sachsin Strebt nach Höherem

    Eine kleine Analogie:

    Wie sagte letztes Jahr mein alter Zahnarzt : "Die Klagefreudigkeit hat in den letzten Jahren sooo zugenommen, dass er nur noch nach Leitlinie arbeitet.",
    was übersetzt heißt, dass er nicht mehr an alten Brücken und Zahnersatz kostenschonend für den Patienten "bastelt".
    Dann hält der Ersatz halt nur noch die geforderten 10-15 Jahre und nicht mehr über 25 Jahre (wie bei mir....)

    @JES - wie wäre es mal mit einem Paradigmenwechsel ?


    .... für heute :sleep:
     
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  3. Rick

    Rick Experte

    Es gibt kein MUSS außer Sterben, der Rest ist abhängig von eigener Entscheidung.
    Will man mit dem Nachbarn keinen Streit, dann MUSS das Fenster zu.
    Will man riskieren, dass eventuell die Behörden eingeschaltet werden, oder will man einfach den Nachbarn ärgern, dann MUSS das Fenster auf. ;)

    Ist ja aktuell international schön zu sehen:
    Will man in Frieden mit der Weltgemeinschaft leben, dann darf man keine Nachbarstaaten überfallen oder deren Territorium für sich beanspruchen.
    Ist man aber im eigenen Land umstritten und braucht einen äußeren Feind, um die Bürger zusammen zu schweißen, dann MUSS man sich im Ausland unbeliebt machen, sich als allgemein von außen bedroht darstellen und unterschwellig mit Atomwaffen "rasseln" - schon wird man international sehr ernst genommen, allerdings um den Preis von unangenehmen Sanktionen.
     
  4. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Dann kannst du mir sagen in welchem Gesetzeswerk das steht.

    Da ich mich viele Jahre mit dem Thema Lärm im bereich immissionsschutz beschäftigt habe bzw beschäftigen musdte, sage ich dir, dass es so einfach nicht ist.
    Es gibt Gesetze, die Grenzwerte definieren. Es gibt aber keine Vorgabe, die eine konkrete Maßnahme fordert. Wie die Grenzwerte eingehalten werden, ist dem Gesetzgeber egal. Falls also ein Gericht so etwas anordnet, dann nur, wenn es keine andere, gleichwertigere lösung sieht. In der feinstaubgeschichte haben sich Gerichte mit Vorgaben feinstaubzonen einzurichten derbe in die nesseln gesetzt. Warum, weil es nicht Aufgabe des gerichts ist zu definieren, wie die Grenzwerte eingehalten werden. Sie können nur verlangen, dass sie eingehalten werden.
    Zum Thema Lärm zurück.
    Der Nachbar kann Anzeige erstatten, erst bei dir, und wenn du nicht reagierst, bei Polizei oder Ordnungsamt, dass er sich von dem Geräusch deines Saxophons bei offenem Fenster gestört fühlt. Dann wird geprüft, ob seine Klage überhaupt berechtigt ist. Dies geschieht zunächst durch ein allgemeines Gutachten (rein theoretisch berechnet, ob das sein kann, dass gewisse schallpegel erreicht werden) , dann einen ortstermin und in letzter Instanz durch immissionsmessungen. Dabei wird nicht gemessen, welchen Pegel dein saxophon schafft, sondern was an Schall beim beschwerdeführer tatsächlich ankommt.
    Dann wird festgestellt, welche Grenzwerte einzuhalten sind. Daraus ergibt sich dann, ob der Beschwerde überhaupt stattgegeben wird, ggf ob man eine einvernehmliche Lösung findet bzw ob ein Verfahren eröffnet wird.
    Im Verfahren kann das gericht dann vom beklagten geeignete Maßnahmen fordern, damit die Grenzwerte eingehalten werden. Wie die Maßnahmen aussehen bleibt dem beklagten überlassen. Ggf ordnet das Gericht eine Überprüfung der Wirksamkeit an.
    Wenn ich also vor mein offenes Fenster eine Hecke pflanze und die dazu führt, dass ich die Vorgaben des gerichts einhalte, MUSS ich das fenster NICHT schließen.
    Wenn ich in meinem Haus einfach in einem anderen Zimmer übe, und bei offenem Fenster der Pegel nicht überschritten wird, kann ich auch dies.
    Wenn du in einem mehrparteienhaus wohnst und der mieter unter/über/neben dir beschwert sich, dann kannst du das fenster schließen, es wird aber höchst wahrscheinlich an dem, was dein Nachbar mitbekommt, nichts ändern.
    Also sich hier hinzustellen, egal mit welchem Selbstbewußtsein, und zu behaupten, dein Fenster MUSS in jedem Fall zu, ist schlichtweg falsch.
    Was du in der praxis machst, um Ärger zu vermeiden, ist ein ganz anderes Thema, war aber nicht die Ausgangsfrage.
     
    MrWoohoo gefällt das.
  5. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Rick, sorry, das ist Unsinn. Dem nachbarn ist es egal, was du mit deinem fenster machst, Hauptsache er fühlt sich nicht gestört.
     
  6. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @all

    Lasst euch doch nicht von @JES verarschen.

    So dämlich kann doch niemand sein, diese Diskussion noch ernst zu nehmen.

    Der sitzt schenkelklopfend auf‘m Sofa und lacht sich schlapp wie wir uns immer wieder durch die Manage führen lassen.

    CzG

    Dreas
     
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  7. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Es würde schlicht reichen, wenn einer (!) mir die allgemeine vorschrift zeigt, dass ich das Fenster schließen. muss. 20 mal nachgefragt... nichts.
     
  8. sachsin

    sachsin Strebt nach Höherem

    :google: hilft

    https://www.berlin.de/umwelt/themen/laerm/artikel.255372.php

    Zitat:
    "Das Schließen von Türen und Fenstern ist ihnen in jedem Fall zumutbar."

    @JES

    B i t t e verschone uns vor weiterer Polemik. Danke !
     
    Zuletzt bearbeitet: 25.Juli.2022
  9. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Das ist ja schön für dich, interessiert hier aber niemanden. Dann behalte doch ab jetzt deine so unerschöpflichen wie präzisen Erfahrungen einfach für dich. Du siehst doch wie störrisch, dumm und unbelehrbar wir alle sind.

    Das Thema ist doch längst durch. Die Frage war "Muss das Fenster zu!" und die Antwort lautet "Ja, das Fenster muss zu". So. Ich habe fertig (Trappatoni).
     
  10. Wuffy

    Wuffy Gehört zum Inventar

    Empfehle an dieser Stelle mal den passenden Film dazu:

    Das Fenster zum Hof :rolleyes: o_O :confused: :p
     
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  11. Viper

    Viper Ist fast schon zuhause hier

    ...aber hier ist das Fenster auf! (ob das juristisch i.O. ist):D
    Fensterzumhof.jpg
     
  12. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Vielleicht liest du den Artikel mal. Und google mal den Unterschied zwischen Emissionen und immissionen.
     
  13. JES

    JES Gehört zum Inventar

    "Trotzdem die Immissionsrichtwerte eingehalten werden, stört der Lärm. Was nun?

    In diesem Fall kann vom Verursacher eine Verringerung seiner Lärmemissionen nicht rechtswirksam verlangt werden. Das gilt auch wenn völlig unstrittig störende Geräusche wahrnehmbar sind.
    In einigen Ausnahmefällen kann eine Abstellung vermeidbarer Belästigungen unterhalb der Immissionsrichtwerte nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) gefordert werden.
    Auch sind mitunter im Gespräch mit den Verursachern trotzdem noch für beide Seiten tragbare Lösungen erreichbar."

    Ganz klar, das Fenster muss nicht zwangsläufig zu.
     
    Rick gefällt das.
  14. Gelöschtes Mitglied 172

    Gelöschtes Mitglied 172 Guest

    Der Thread muss zu. Steht anscheinend schon viel zu lange offen.
     
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